Allgemeine Geschäftsbedingungen der SACHSACADEMY
(Träger: Kulturakademie Dresden Gesellschaft für soziale und kulturelle Bildung, gemeinnützige GmbH)
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Sachsacademy mit Träger: Kulturakademie Dresden Gesellschaft für soziale und kulturelle Bildung, gemeinnützige GmbH (nachfolgend Sachsacademy genannt) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Der Geltungsbereich erfassen die Seminar,- Kurs- und Lehrgangsprogramme der Sachsacademy welches allen interessierten Kunden offen steht (nachfolgend „offene Veranstaltungen“) sowie Inhouse-Trainings, ferner im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Sachsacademy nicht an, es sei denn, diese hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Bei Personenbenennungen wie Teilnehmer, Mitarbeiter, Trainer und bei den Zertifikatstiteln wird der einfachen Lesbarkeit halber in der Regel die männliche Form verwendet. Selbstverständlich werden damit alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.
§ 2 Auftragserteilung und Leistung
2.1 Die Angebote der Sachsacademy sind bindend, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich oder in Form einer E-Mail geregelt ist. Weicht der Auftrag des Kunden von dem Angebot ab, kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung der Sachsacademy zustande. Auftragserteilung durch Kunden können in folgender Form erfolgen: postalisch, per Fax, per E-Mail, per Online-Buchung bei offenen Veranstaltungen.
2.2 Der Kunde erhält nach Eingang des Auftrags (Inhouse-Trainings) bzw. der Anmeldung (offene Veranstaltungen) eine Auftragsbestätigung. Ist das Angebot freibleibend und nicht bindend, so gilt mit dieser Auftragsbestätigung der Auftrag seitens der Sachsacademy als angenommen und die Vertragsbeziehung als zustande gekommen. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach Zugang unverzüglich auf deren Richtigkeit zu prüfen. Sollte die Auftragsbestätigung von dem Auftrag des Kunden abweichen, so ist er verpflichtet, dieser innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zu widersprechen. Ansonsten gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung als stillschweigend genehmigt. Es wird somit ein Unterrichtsvertrag geschlossen, bei dem es sich weder um einen Arbeitsvertrag noch um einen höheren Dienstvertrag nach § 611 BGB handelt. Die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Aufnahmevoraussetzung. Mit Vollzug der Anmeldung wird dies dem Sachsacademy Leistungsteilnehmer ausdrücklich bestätigt. Ein ärztliches Attest ist je nach Kurs den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Beeinträchtigungen, die bereits bei Anmeldung vorgelegen haben, rechtfertigen keinen späteren Vertragsrücktritt oder eine Kündigung. Der Sachsacademy -Leistungsteilnehmer hat die aktuelle Wohnsitzadresse anzugeben, Änderungen sind der Sachsacademy schriftlich mitzuteilen.
2.3 Bei Sprachproblemen oder körperlichen Einschränkungen kann die Sachsacademy die persönliche Eignung durch ein persönliches Gespräch und die vorherige Teilnahme an verschiedenen Unterrichtseinheiten zunächst prüfen.
2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen bzw. der Vertragsbeziehung werden von beiden Vertragsparteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der Sachsacademy und dem Kunden.
2.5 Die Sachsacademy versendet sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag und dem Vertragsschluss stehenden Dokumente an den Kunden per E-Mail bzw. auf Verlangen per Post. Dabei handelt es sich insbesondere um die Anmeldebestätigung, die Rechnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und – sofern der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist – die Belehrung über das Widerrufsrecht sowie Informationsmaterialien. Der Kunde ist berechtigt, stattdessen die Übersendung einzelner oder aller Dokumente per Post zu verlangen. Die Sachsacademy kann in diesen Fällen eine Gebühr in Höhe von EUR 5,00 pro versandtes Dokument erheben.
§ 3 Offene Veranstaltungen
3.1 Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen sind möglichst frühzeitig an die Sachsacademy zu richten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da bei einigen Seminaren die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald sie von der Sachsacademy schriftlich bestätigt wird. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail oder, wenn der Kunde dies verlangt, per Post oder Fax. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
3.2 Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, je Teilnehmer und Veranstaltung.
3.3 Abmeldungen und Umbuchungen müssen schriftlich per E-Mail, Post oder Fax an die Sachsacademy erfolgen. Bei Abmeldungen und Umbuchungen aus Gründen, welche die Sachsacademy nicht zu vertreten hat, sind pro Teilnehmer und Veranstaltung folgende Gebühren zu entrichten: Seminaranmeldungen können bis vier Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Danach ist bis zum Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr von 50 % des Seminarpreises fällig. Für nicht abgemeldete Teilnehmer, die während des Seminars nicht anwesend sind oder für Teilnehmer, die das Seminar vorzeitig abbrechen, ist der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen. Entscheidend ist dabei der Eingang der Ab- bzw. Ummeldung. Selbstverständlich wird ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilnehmer akzeptiert. Dem Kunden bleibt es in allen Fällen offen nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.4. Die Sachsacademy -Teilnehmer, die sich für diesen Lehrgang angemeldet haben, werden automatisch auf den nächsten folgenden Lehrgang, in dem noch Plätze frei sind, umgebucht. Sie werden darüber schriftlich informiert und haben für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Zugang dieser Mitteilung das Recht, die Teilnahme durch eine schriftliche Mitteilung, die spätestens binnen 14 Tagen nach Zugang des Hinweises bei der Sachsacademy eingehen muss, zu kündigen.
3.5 Die angegebenen Preise gelten für Buchungen bis Ende des laufenden Jahres. Bei Schreib-,Druck- und Rechenfehlern ist die Sachsacademy zum Rücktritt berechtigt. Angebote der Sachsacademy sind, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, gem. §4 Ziff. 21 UstG von der Mehrwertsteuer befreit.
3.6. Bei anderen Vereinbarungen ist die anfallende Mehrwertsteuer – soweit nicht anders angegeben – in den Preisen enthalten und wird auf Rechnungen getrennt ausgewiesen. Es gelten die aktuellen Umsatzsteuersätze gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Preisänderungen aufgrund von Umsatzsteuerveränderungen behält sich die Sachsacademy vor.
§ 4 Zahlung und Fälligkeit
4.1 Der Anspruch der Sachsacademy auf Zahlung des Preises entsteht bei offenen Veranstaltungen zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei Inhouse-Trainings mit der Rechnungszustellung und deren Zahlungsziel. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Ist ein Festpreis vereinbart, so kann dieser in anteiligen Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortgang der Auftragserledigung in Rechnung gestellt werden.
4.2 Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. Bei Anmeldung wird der erste Teilbetrag des vertraglich vereinbarten Ausbildungsentgelts fällig. Der zweite Teil des Ausbildungsentgelts ist spätestens einen Monat vor Ausbildungsbeginn fällig. Ratenzahlungen können vereinbart werden. Die Sachsacademy ist berechtigt, Zertifikate wie z. B. Bescheinigungen und Zeugnisse erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit vornimmt. In diesem Fall ist die Sachsacademy berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank zu fordern, für Mahnschreiben wird eine Kostenpauschale in Höhe von je 15 EUR fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Seminar- und Lehrgangsbesuch bis zum vollständigen Zahlungsausgleich ausgeschlossen werden. Daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
4.3 Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unanfechtbar oder unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen, die lediglich auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, beschränkt.
§ 5 Allgemeine Seminarinformationen
5.1 Umfang und Inhalt der Seminare, Kurse und Lehrgänge ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Die Sachsacademy behält sich vor, einen Ersatzreferenten einzusetzen und/oder den Seminar-(Kurs-Lehrgangs)inhalt geringfügig zu ändern.
5.2 Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die Sachsacademy zu vertreten hat (z.B. wegen Erkrankung eines Trainers oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) ausfallen, werden die Kunden unverzüglich informiert. Bereits geleistete Teilnahmegebühren für die Veranstaltungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5.3 Wird ein verbindlich vereinbarter Leistungstermin für ein Inhouse-Training vom Kunden nicht mindestens 4 Wochen vorher schriftlich abgesagt, ist die Sachsacademy berechtigt, vollen Ersatz der Vergütung der nicht erbrachten Leistung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist der Sachsacademy einen geringeren Schaden oder das Ausbleiben eines Schadens nach.
5.4. Die von der Sachsacademy mit dem Vertrag zugehende Haus-, Seminar- und Lehrgangsordnung der Sachsacademy ist verbindlicher Vertragsbestandteil zwischen der Sachsacademy und den Teilnehmern.
§ 6 E-Learning
6.1. Der Umfang und die Dauer der Nutzung der Online-Lernplattformen wird entweder beim Kauf der Kurse festgelegt oder über die Dozenten mitgeteilt. Die dabei vorgegebene Zeit wird als Zeitumfang oder als Dauer in Form von Zeiteinheiten (Tage, Wochen, Monate, etc.) oder als innerhalb einer bestimmten Frist (von (Datum) bis (Datum)) festgelegt und beginnt daher nicht immer mit dem ersten Login durch die Schüler.
6.2. Die Login-Daten, Lerninhalte und Kooperationsleistungen sind sogfältig aufzubewahren und keiner weiteren Person zugänglich zu machen. Werden die Logindaten oder der Inhalt ohne ausdrückliche Zustimmung durch die Sachsacademy weiteren Personen zugänglich gemacht, ist mit Vertragsstrafen von 3.500 EUR bis 7.000 EUR zur rechnen.
6.3. Falls der Login auf der Lernplattform nicht möglich ist oder Probleme bei der Ansicht auftreten, ist dies innerhalb von 24 Stunden der Sachsacademy mitzuteilen. Nur so kann eine Verlängerung der Zugriffsdauer erreicht werden. Einen rechtlichen Anspruch auf die Verlängerung des Zugriffs gibt es nicht.
6.4. Umfang und Dauer der Nutzung der Plattform, der Kurse, Inhalte oder Ausbildungen werden durch den Kauf der entsprechenden Inhalte festgelegt. Daher ist für die Sachsacademy -Teilnehmer immer nur der Inhalt zu sehen, der erworben wurde. Andere E-Learning Inhalte sind für die Nutzer nicht sichtbar. Nach Ablauf der Nutzungsdauer oder -frist, kann der Inhalt nicht grundsätzlich nicht wieder aufgerufen werden. Kostenpflichtige Verlängerungen können, sofern technisch möglich, eingerichtet werden.
6.5. Im Falle des Erstellens eigener Beiträge erklären sich die Sachsacademy -Teilnehmer damit einverstanden, dass keine Inhalte erstellt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Außerdem dürfen nur Links, Bilder, Fotos, Videos, Dokumente bzw. sonstige Inhalte verwendet werden, deren Rechte bei den Sachsacademy -Teilnehmern liegen. Die Sachsacademy übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte bzw. Beiträge, die sie nicht selbst erstellt hat oder die sie zur Kenntnis genommen hat. Von Extern erstellte Inhalte kann die Sachsacademy jederzeit ändern, löschen oder sperren.
6.6. Die Sachsacademy übt auch auf den Online-Lernplattformen und Kollaborationsplattformen das Hausrecht aus. Kommt es zum Verstoß gegen die Regeln der AGB oder anderer Nutzungsbedingungen, kann Sachsacademy sowohl mit als auch ohne vorherige Abmahnung die Sachsacademy -Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung der E-Learning Inhalte ausschließen.
§ 7 Kostenübernahme
7.1 Soll der Arbeitgeber des Teilnehmers die Gebühren des Seminars übernehmen und die Rechnung/en erhalten, muss er den Teilnehmer anmelden, oder der Teilnehmer muss der Anmeldung eine entsprechende Übernahmeerklärung des Arbeitgebers beifügen. Andernfalls erhält der Teilnehmer die Rechnung/en und haftet für die Bezahlung. Entsprechendes gilt bei Kostenübernahme durch andere Personen, Institutionen und Behörden.
§ 8 Mitwirkung des Kunden bei Inhouse-Aus- und Weiterbildungen / kundenspezifischen Weiterbildungsmassnahmen und Trainings
8.1 Der Kunde trägt den Mehraufwand, welcher der Sachsacademy dadurch entsteht, dass sich die Vertragsdurchführung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen des Kunden verzögert. Die Sachsacademy ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
8.2 Unterlässt der Kunde eine vertraglich vereinbarte Mitwirkungshandlung, so ist die Sachsacademy nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Die Sachsacademy hat in diesem Falle das Recht, 60 % der Vergütung der nicht erbrachten Leistung vom Kunden zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist der Sachsacademy einen geringeren Schaden oder das Ausbleiben eines Schadens nach.
8.3 Werden bei vereinbarten Leistungen Systeme des Kunden genutzt, obliegt es dem Kunden, geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Dateien und Programme vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung vorzunehmen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1 Die Sachsacademy übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse, Arbeitskämpfe oder Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder sonstige Unwägbarkeiten des täglichen Lebens) entstanden sind.
9.2 Die Sachsacademy übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Kunden, die durch die Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die unwissentlich von einem Virus infiziert worden sind.
9.3 Die Sachsacademy ist verpflichtet, die von ihnen zu erbringenden Leistungen mit didaktischer und fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet sie nicht für den Fall, dass ihre Leistungen hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleiben.
9.4 Die Sachsacademy haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Kunde selbst oder Dritte die ihm überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
9.5. Die Sachsacademy haftet auch bei den digitalen Angeboten nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.
§ 10 Urheberrechte und Veröffentlichungen
10.1 Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von der Sachsacademy erstellten Schulungs-, Weiterbildungs- und Seminarunterlagen, Darstellungen, Filme, Videos, Fotos etc. verbleiben bei der Sachsacademy.
10.2 Die Weitergabe der von der Sachsacademy erstellten Schulungs-, Weiterbildungs- und Seminarunterlagen, Darstellungen, Filme, Videos, Fotos etc. sowie der im Zusammenhang mit der Leistung erworbenen Informationen etc. an Dritte sowie deren Veröffentlichung ist unzulässig, es sei denn, dass die Parteien hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
§ 11 Verschwiegenheit
Die Sachsacademy verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen über den Kunden geheim zu halten. Das gilt insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebsgeheimnis erkennbar sind.
§12 Sonstiges
12.1. Diese Nutzungsbedingungen können durch die Sachsacademy zu jeder Zeit geändert oder angepasst werden. Die Änderung wird schriftlich mitgeteilt. Der Sachsacademy -Teilnehmer hat das Recht, zu widersprechen. Wird dieses Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, erlischt das Vertragsverhältnis zwischen der Sachsacademy und dem Sachsacademy -Teilnehmer mit sofortiger Wirkung.
12.2. Die Sachsacademy kann die Sachsacademy - Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt über Neuerungen und Änderungen bzgl. der Teilnahme an Weiterbildungen und Kursen und zu Inhalten von Schulungen informieren.
12.3. Sowohl Rücktritt als auch Kündigung durch den Sachsacademy - Teilnehmer von Vertragsbestandteilen oder dem gesamten Vertrag bedürfen der Schriftform.
12.4. Änderungen von oder Nebenabreden zu mit der Sachsacademy geschlossenen Verträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
§ 13 Datenschutzhinweis
Die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erforderlich ist und solange die Sachsacademy zur Aufbewahrung dieser Daten gesetzlich verpflichtet sind.
§ 14 Einrede Verzicht
Der Sachsacademy - Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.
§15 Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort und Gesichtsstand sind Dresden.
15.2. Bei unterschiedlichen Interpretationen der Nutzungsregeln wird in der Regel vor der gerichtlichen Klärung eine mediative Einigung zwischen der Sachsacademy und dem Sachsacademy -Teilnehmer abgestrebt und durchgeführt.
§ 16 Widerrufsrecht
Eine Anmeldung zu einer Aus- oder Weiterbildung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Zugang der Anmeldebestätigung bei der Sachsacademy.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen des AGB und der Verträge ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des AGB und des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt